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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Kirchner & Tochter GmbH
Dieselstr. 17
47228 Duisburg

1. Allgemeines:

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Montage- und Reparaturarbeiten.

2. Angebot/Preise:

2.1.

Unsere Preise verstehen sich netto ab Werk exklusive Verpackung.

2.2.

Bei einer Lieferungsfrist von über 5 Monaten bleiben Preisänderungen vorbehalten.

2.3.

Eine Bestellung ist für den Käufer verbindlich. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung nach unserseitiger Überprüfung auf die technische Durchführbarkeit des Auftrages. Für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insofern, als sie von uns ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt werden. Ebenso sind Nebenabreden sowie Ergänzungen erst dann rechtswirksam, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt wurden.

2.4.

Soweit wir nach der Verpackungsordnung verpflichtet sind, die zum Transport verwendete Verpackung zurückzunehmen, trägt der Besteller die Kosten für den Rückversand derselben.

3. Zahlung:

3.1.

Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Dies gilt auch dann, wenn eine Lieferung auf Abruf vereinbart wurde und der Kaufgegenstand zur Auslieferung auf Abruf bereit steht und wir die Lieferbereitschaft gegenüber dem Käufer schriftlich – ggf. zugleich mit der Rechnung – angezeigt haben.

3.2.

Der Käufer hat für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Wir behalten uns vor, einen darüber hinausgehenden Zinsschaden nachzuweisen.

3.3.

Bei Teilzahlungen, die nur einen Teil der Forderung decken, halten wir uns das Recht zur Verrechnung mit anderen Forderungen gegen den Käufer vor.

4. Leistungszeit:

4.1.

Die von uns angegebene Leistungszeit ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde. Bei vereinbarter Lieferung auf Abruf gilt die Lieferung als rechtzeitig erfolgt, wenn bis zum genannten Liefertermin die Geräte bei uns versandbereit stehen und der Käufer hiervon unterrichtet worden ist.

4.2.

Ein Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt und berechtigt den Käufer nicht, einen Verzugsschadenersatz zu verlangen.

5. Gewährleistung:

5.1.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Ware ist am Bestimmungsort unverzüglich zu untersuchen. Ist die Ware beschädigt, muss der Käufer umgehend mit dem Spediteur klären,  ob es sich um einen Transportschaden handelt. Erst nach dieser Klärung werden wir eine weitere Schadensprüfung über eine mögliche Gewährleistungspflicht entscheiden.
Falschlieferungen, Mengenfehler  und erkennbare Mängel sind vom Käufer sofort, spätestens innerhalb einer Woche nach Anlieferung der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen.  Spätere Rügen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht Mängel betreffen, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Wochenfrist nicht entdeckt werden konnten und die Rüge unverzüglich nach Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich erhoben wird. Bei begründeter rechtzeitiger Rüge sind wir zur Behebung des Mangels, Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens zweifacher Nachbesserung oder einer Ersatz- oder Nachlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei Nacherfüllung hat der Käufer die mangelhafte Sache an uns zurückzugewähren. Gibt der Käufer uns – obwohl er hierzu in der Lage wäre –  keine Gelegenheit, uns von einem von ihm gerügten Mangel unverzüglich zu überzeugen, stellt er insbesondere auf unser Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zu Untersuchungszwecken zur Verfügung, entfallen alle auf den etwaigen Mangel gegründeten  Ansprüche. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind  ausgeschlossen, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einem Mangel beruhen, welcher durch eine fahrlässige Pflichtverletzung des Verkäufers oder durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für sonstige Schadensersatzansprüche aufgrund eines Mangels, soweit diese auf eine grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2.

Durchflussmessgläser sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen.

5.3.

Ein Recht auf Selbstvornahme durch den Käufer besteht ebenfalls erst dann, wenn die Nacherfüllung nicht möglich oder gescheitert ist. Hierzu bedarf es einer Fristsetzung zur Nacherfüllung von 14 Tagen und einer fristlosen Verstreichung dieser Frist. Das Gleiche gilt für das Recht des Käufers auf Rücktritt und Minderung.

5.4.

Ein Rücktritt vom Vertrage ist dann ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel alleine oder zum überwiegenden Teile zu vertreten hat. Ebenso ist ein Rücktritt vom Vertrage nur wegen erheblicher Mängel möglich. Wenn der Auftraggeber schadhafte Geräte aufgrund von Gewährleistungsansprüchen unfrei zurücksenden will, so hat Kirchner und Tochter das Recht, den Versandweg zu bestimmen.

5.5.

Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlungen werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf a) Vorsatz; b) grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten; c) der schuldhaften Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Diese Ansprüche mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren innerhalb von einem Jahr ab Übergabe der Sache an den Käufer.  Im Falle von Unmöglichkeit, Verzug und etwaiger in diesen Ereignissen liegender unerlaubter Handlung beschränkt sich der Anspruch – ausgenommen Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schadens. Für die Zusicherung von Eigenschaften haften wir nur, wenn die Zusicherung ausdrücklich und schriftlich erfolgt ist und den Käufer gerade auch vor dem eingetretenen Schaden schützen sollte.

5.6.

Die Beachtung dort ggf. geltender Schutzrechte und Kennzeichnungsvorschriften ist bei einem Verbringen des Kaufgegenstandes ins Ausland Sache des Käufers. Er haftet allein für die Folgen der Verletzung solcher Rechte und Vorschriften und hat uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

6. Erfüllung/Gefahrübergang:

6.1.

Die Nutzung und die Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage durch den Käufer erfolgt und wenn der Transport durch uns durchgeführt, organisiert oder geleitet wird.

6.2.

Bei verzögertem Abgang der Lieferung aus unserem Werk, der auf Umstände zurückzuführen ist, die im Bereich des Käufers liegen, geht die Gefahr mit dem Tage auf den Käufer über, an dem wir die Versandbereitschaft der Geräte/Anlage an den Käufer gemeldet haben.

7. Eigentumsvorbehalt:

7.1.

Alle von uns gelieferten beweglichen Sachen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen in unserem Eigentum.

7.2.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen herauszuverlangen. Dies gilt ebenso für Vermögenslosigkeit und vertragswidriges Verhalten des Käufers.

7.3.

Der Käufer ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch uns berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu veräußern. Zur Verpfändung, Abtretung und Sicherheitsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist der Käufer nicht berechtigt.

8. Zessionsverbot:

Der Käufer darf seine Rechte aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag nur mit unserer Zustimmung übertragen.

9. Schadenersatz:

Ein Recht des Käufers auf Schadenersatz setzt voraus, dass dieser uns eine 14-tägige schriftliche Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Bei Schlechtleistung darf unsere Pflichtverletzung nicht unerheblich sein. Kann der Käufer Schadenersatz verlangen, so sind wir berechtigt, das bereits von uns Geleistete zurückzufordern.

10. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schlussbestimmung

10.1.

Erfüllungsort für Leistungen durch uns ist Duisburg.

10.2.

Sofern der Käufer Kaufmann ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Duisburg als vereinbart.

10.3.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

10.4.

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden alle anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt.